Bild

Ärzte/Zahnärzte-Thema

Versorgungsverträge

H2 Subtitle
Besondere Versorgungsverträge

Im Rahmen der sog. „besonderen Versorgung“ gesetzlich versicherter Patienten sieht der Gesetzgeber für ambulante und stationäre Leistungserbringer Möglichkeiten vor, Verträge zu selektivvertraglichen Versorgungsformen (sog. „Selektivverträge) direkt mit den Kostenträgern zu vereinbaren. Wir beraten bei der Verhandlung, Entwicklung und Gestaltung derartiger Verträge.

News

Auszeichnungen

armedis Ratings &
Auszeichnungen

TOP Kanzlei 2025
TOP Kanzlei 2023 + 2024
TOP Kanzlei 2022
Law Awards 2021 + 2020

Wirtschaftswoche Top Kanzlei 2025